Büromöbel steuerlich absetzen: Gut sitzen & Steuern sparen

Bueromoebel steuerlich absetzen
Andreas

Von Andreas Hüftle nach hohen wissenschaftlichen Standards geprüft.

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Du sitzt gerade in Deinem Home-Office, zwischen Papierstapeln und fragst Dich, ob und wie Deine Büromöbel steuerlich absetzbar sind?

In diesem Artikel zeigen wir Dir Steuervorteile für Arbeitnehmer, Selbstständige und Kleinunternehmer. Lerne, wie Du Deine Büromöbel richtig abschreibst, was die Homeoffice-Pauschale damit zu tun hat und warum ein Steuerberater goldwert sein kann. Egal ob Lehrer, Freelancer oder leidenschaftlicher Homeoffice-Worker, der sein Arbeitszimmer einrichten möchte – hier erfährst Du, wie Du gut sitzt und dabei Steuern sparst.

Inhaltsverzeichnis

  1. Kann man Büroausstattung von der Steuer absetzen?

  2. In welcher Höhe darf man Büromöbel absetzen?

  3. Büromöbel richtig abschreiben: Besonderheiten und Tipps

  4. Steuerlast senken und Mitarbeiter im Homeoffice fördern: Tipps für Unternehmen

  5. FAQ

Kann man Büroausstattung von der Steuer absetzen? 

Ja, das geht! Egal ob Du im Home-Office arbeitest oder einen Büroarbeitsplatz außerhalb Deiner vier Wände hast – ergonomische Büromöbel können steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer, die teilweise im Home-Office arbeiten, als auch für Selbstständige und Freiberufler. Der Fiskus erkennt an, dass ein gut eingerichteter Arbeitsplatz zur beruflichen Leistung beiträgt. Daher lass uns schauen, wie Du Deine Büro Must-Haves optimal absetzt und so Deinem Geldbeutel etwas Gutes tust.

In welcher Höhe darf man Büromöbel absetzen?

Hier kommt es darauf an: Die Höhe der Abschreibung für Deine Büromöbel hängt vom Kaufpreis und der Nutzungsdauer ab. Grundsätzlich kannst Du Deine Büroeinrichtung über die Jahre der betrieblichen Nutzung abschreiben. Wichtig ist hierbei, dass teurere Anschaffungen (über 800 Euro netto) nicht in einem Rutsch abgesetzt werden können, sondern über ihre übliche Nutzungsdauer verteilt werden müssen.

Nehmen wir an, Du hast Dich für einen ergonomischen Bürostuhl von Ergotopia für 449 € entschieden.

Beispiel für die sofortige Abschreibung Bürostuhl:

Kaufpreis: 449 €Abschreibung im Anschaffungsjahr: 449 € komplett als Betriebsausgabe absetzbar.

Beispiel Schreibtischstuhl von der Steuer absetzen über die Nutzungsdauer:

Angenommen, Dein Bürostuhl hat eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 10 Jahren. Das bedeutet, dass Du jedes Jahr 10 % des Kaufpreises, also 44,90 €, als Betriebsausgabe absetzen kannst.

Büromöbel richtig abschreiben: Besonderheiten und Tipps

Das Wichtigste ist: Bewahre alle Belege sorgfältig auf! Diese sind Dein Schlüssel zum Steuervorteil, gerade wenn es um größere Projekte wie die Möblierung von Großraumbüros geht oder den Bürostuhl als Werbungskosten erfolgreich abzusetzen.

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Büromöbelabsetzen als Arbeitnehmer

  • Besonderheiten: Als Arbeitnehmer, der zu Hause ein Büro eingerichtet hat, kannst Du die Kosten für beispielsweise Deinen Bürostuhl über die Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Voraussetzung ist, dass Dein Arbeitgeber Dir keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt oder Du regelmäßig im Homeoffice arbeitest.

  • Tipps: Bewahre alle Belege sorgfältig auf und dokumentiere die Nutzung des Homeoffice. Es kann hilfreich sein, ein Foto Deines Arbeitsplatzes zu machen, um bei eventuellen Nachfragen des Finanzamtes Deine Angaben belegen zu können.

Good-to-know: Werbungskosten sind Ausgaben, die Dir im Zusammenhang mit Deiner beruflichen Tätigkeit entstehen und die Du in der Steuererklärung angeben kannst, um Dein zu versteuerndes Einkommen zu senken. Sie umfassen beispielsweise Kosten für Arbeitsmittel wie Büromöbel, wenn Du von zu Hause aus arbeitest.

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Gewerbetreibende, Selbständige und Freiberufler  

  • Besonderheiten: Bist Du selbstständig oder Freiberufler, zählen die Kosten für Deine Büromöbel zu den Betriebsausgaben. Diese mindern direkt Deinen Gewinn und somit die Steuerlast. Die Anschaffungskosten können je nach Preis Deiner Möbel sofort oder über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

  • Tipps: Achte besonders auf die richtige Einteilung Deiner Anschaffungen in GWGs (geringwertige Wirtschaftsgüter) oder auf die lineare Abschreibung über die Nutzungsdauer. Die korrekte Dokumentation und Aufbewahrung von Belegen ist essenziell, um bei einer Steuerprüfung auf der sicheren Seite zu sein.

Gemeinschaftsbuero
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Büromöbel als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen geltend machen


In bestimmten Fällen kann es sein, dass Büromöbel nicht nur als Werbungskosten oder Betriebsausgaben, sondern auch als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angegeben werden können. Diese Option kommt jedoch eher selten vor und ist an spezifische Voraussetzungen geknüpft.

Wichtige Tipps:

  1. Ärztliches Attest: Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen spezielle Büromöbel brauchst, solltest Du Dir dies durch ein ärztliches Attest bestätigen lassen, in welchem steht, warum Du diese Möbel benötigst.

  2. Notwendigkeit beweisen: Du musst zeigen können, dass Du die Büromöbel wirklich für Deine Arbeit oder aus gesundheitlichen Gründen brauchst. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Du ohne die Möbel nicht arbeiten kannst oder gesundheitliche Probleme durch die Nutzung andere oder gar keiner (Büro-) Möbel bekommst.

  3. Berufliche Nutzung: Du solltest nachweisen, dass Du die Möbel hauptsächlich oder nur für die Arbeit benutzt, um Deine Büroeinrichtung steuerlich absetzen zu können.

Wichtig: Weil es ziemlich kompliziert sein kann, diese Ausgaben abzusetzen, ist es klug, einen Steuerberater zu fragen. Er kann Dir helfen, zu entscheiden, ob und wie Du in Deiner Steuererklärung Büromöbel angeben kannst.

Steuerlast senken und Mitarbeiter im Homeoffice fördern: Tipps für Unternehmen

Das Homeoffice ist aus dem heutigen Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken. Für Dich als Unternehmer bietet das nicht nur neue Möglichkeiten der Teamarbeit, sondern auch spannende Chancen, Steuern zu sparen und gleichzeitig Dein Team zu stärken. 

Hier ein paar einfache, aber wirkungsvolle Tipps:

  1. Sorge für top Arbeitsbedingungen zu Hause: Investiere in die Gesundheit Deines Teams. Ergonomische Büroausstattung, bequeme Stühle und höhenverstellbare Schreibtische machen nicht nur das Homeoffice angenehmer, sondern sind auch steuerlich absetzbar – Ein Win-Win für alle!

  2. Homeoffice-Pauschale einführen: Überleg Dir, Deinem Team einen Pauschalbetrag für die Homeoffice-Kosten zu gewähren. So können sie diesen Betrag direkt bei der Steuer angeben, ganz ohne Belegstress. Das macht es für alle einfacher und Dein Team wird es Dir danken.

  3. Technik-Upgrade fürs Homeoffice: Damit alle von zu Hause aus effizient arbeiten können, ist die richtige Technik und Software essenziell. Das Gute daran: Auch diese Kosten kannst Du von der Steuer absetzen. Also gönn Deinem Team das nötige Tech-Upgrade.

  4. Fit fürs Homeoffice machen: Biete Trainings an, die speziell auf die Herausforderungen und Chancen des Homeoffice zugeschnitten sind. Ob es um effizientes Arbeiten geht oder darum, die Work-Life-Balance zu meistern – solche Weiterbildungen sind goldwert und natürlich steuerlich absetzbar.

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FAQ

Im Folgenden beantworten wir Dir die wichtigsten Fragen rund um das Thema „Büromöbel steuerlich absetzen“:

Warum lassen sich Bürostühle am besten absetzen?

Ergonomische Bürostühle sind oft relativ teure Anschaffungen, die direkt Deiner Gesundheit und der Ergonomie am Arbeitsplatz dienen. Daher erkennen Finanzämter sie in der Regel problemlos als notwendige Arbeitsmittel an.

Bürostuhl absetzen ohne Arbeitszimmer – geht das?

Ja, das ist möglich! Auch wenn Du kein separates Arbeitszimmer in Deiner Wohnung hast, können die Kosten für einen ergonomischen Bürostuhl unter bestimmten Umständen als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden. Dies bietet eine hervorragende Gelegenheit, Deine Arbeitsbedingungen zu Hause zu verbessern und gleichzeitig steuerlich davon zu profitieren.

Wie lange wird ein Schreibtisch abgeschrieben?

Die übliche Nutzungsdauer für einen höhenverstellbaren Schreibtisch liegt bei etwa 13 Jahren. Das bedeutet, Du kannst die Anschaffungskosten über diesen Zeitraum verteilt steuerlich geltend machen.

Büromöbel ohne Rechnung absetzen: Geht das überhaupt? 

Ohne Beleg wird es schwierig. Daher: Immer darauf achten, die Rechnungen aufzubewahren, um sie bei der Steuererklärung vorlegen zu können.

Wo trage ich Büromöbel in der Steuererklärung ein?

Arbeitnehmer vermerken die Kosten unter den Werbungskosten. Selbstständige und Freiberufler setzen sie als Betriebsausgaben ab. Im Zweifelsfall solltest Du einen Steuerberater zurate ziehen, um keine Vorteile zu verschenken.

Fazit

Wir hoffen, dieser Artikel hilft Dir dabei, Deinen Arbeitsplatz optimal zu gestalten und dabei finanziell clever zu agieren. Behalte die Belege im Blick, nutze die Spielräume der Steuergesetze und ziehe bei Unsicherheiten einen Steuerberater hinzu. So machst Du das Beste aus Deinem Homeoffice und sicherst Dir die maximalen Steuervorteile.

Na, was sind Deine besten Steuerspartipps beim Einrichten Deines produktiven und gemütlichen Home-Office?

Die Inhalte dieser Seite dienen einem unverbindlichen Informationszweck. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Alle Informationen sind ohne Gewehr auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu verstehen.

Stand: April 2024

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